Samstag, 13. August 2011

Skurrile Gesetze: Heirat bei Liebe ungültig

Wer schon einmal verliebt war, kann nicht bestreiten, dass Liebe die höheren Hirnfunktionen und die Geistestätigkeit beeinträchtigt. Von den (körpereigenen) Drogen, die dabei im Spiel sind, gar nicht zu reden.

Wie gut, dass man bei übereilten Entscheidungen im Nachhinein durch das BGB abgesichert ist...

§ 1314 Aufhebungsgründe
(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn
1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
3. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;
4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;
5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen.

7 Kommentare:

  1. § 1314 Abs. 2 Nr. 5 i.Vb.m. § 1353 Abs. 1 s. 2 BGB bedeutet also, dass man dem getrennten Ehepartner nur nachweisen muss, dass die Ehe nie auf Lebenszeit geschlossen wurde, und schon wäre man ohne Scheidungsprozess ehefrei. Wenn das mal nicht toll ist. Keine Scheidungskosten. Bestimmt ist der Haken an der Sache, dass das Finanzamt dann die Besserstellung seit Eheschließung rückgängig macht und man nicht nur nachzahlen muss, sondern auch noch wegen Steuerhinterziehung belangt würden. ;-)

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  2. Ähhhh... gut, dass immer alles rechtlich verankert ist. Grinz.

    LG
    Urmel

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  3. Ich hab in den letzten 20 Jahren nicht einmal erlebt, dass solch eine Entscheidung gefällt worden wäre, die Theorie beherrscht des Öfteren das Gesetz

    LG Shoushou

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  4. Öhm, ich frage mich gerade, welcher Standesbeamte eine Eheschließung durchziehen wird, wenn ein Teil des Paares z.B. ohnmächtig ist??!! ;O)

    LG

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  5. HA HA! Der eine zieht seine Frau an den Haaren zum Standesamt... in der einen Hand ein Knüppel... ^^ Das war bestimmt früher so... Steinzeit und so... und drum wurde so ein schönes Gesetz gebastelt... ;-)

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  6. Ehegatte sind sie und er, oder nur er?

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  7. @ Träger des Lichts
    Interessante idee ^^

    @ urmel
    Genau ;)

    @ Shoushou
    Interessant wäre immerhin, ob man sich darauf beruft ^^

    @ Manu
    DAS ist auch eine gute Frage *grins*

    @ Mr. Elch
    Bestimmt nur gut kultivierte Vorurteile...

    @ prophet
    Mit Ehegatte sind beide Parteien gemeint.

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